Ein sachlicher Überblick für internationale Fachkräfte

Das ist besonders in der Schweiz


Steuern: Werden oft direkt vom Lohn abgezogen

Sozialversicherungen: Sichern dich ab, Abzug erfolgt automatisch

Krankenversicherung: Regelst du selbst, unabhängig vom Arbeitgeber
Was vom Bruttolohn übrig bleibt
Das Lohnsystem in der Schweiz funktioniert anders als in vielen anderen Ländern. Wichtig ist vor allem zu verstehen, welche Abzüge direkt vom Lohn erfolgen – und welche Kosten separat anfallen.
Im Kern gibt es drei Abzüge, die fast alle betreffen:
Gesetzliche SozialversicherungenDazu gehören AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung und Pensionskasse. Insgesamt betragen diese Abzüge je nach Alter und Pensionskasse rund 10–15 % des Bruttolohns (Arbeitnehmenden-Anteil).
Steuern (häufig als Quellensteuer)Internationale Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen in der Regel Quellensteuer. Diese wird direkt vom Lohn abgezogen und liegt – je nach Kanton, Zivilstand und Einkommen – meist bei ca. 8–15 %.
Krankenversicherung (nicht im Lohn enthalten)Die obligatorische Krankenversicherung schliesst jede Person in der Schweiz selbst ab. Die Kosten liegen – je nach Franchise und Modell – bei ca. CHF 250–450 pro Monat und werden nicht vom Lohn abgezogen.

Quellensteuer
Viele internationale Mitarbeitende zahlen in der Schweiz sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet: Die Steuer wird direkt vom monatlichen Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an den Staat weitergeleitet.
Was das für dich heisst:
Du musst dich zunächst nicht selbst um eine Steuererklärung kümmern
Dein Nettolohn ist von Anfang an klar berechnet
Die Steuerhöhe hängt u. a. von Wohnort, Familienstand und Kinderzahl ab

Sozialversicherungen
Ein Teil deines Lohns fliesst in staatliche Sozialversicherungen. Diese sichern dich für verschiedene Lebenssituationen ab – etwa im Alter, bei Krankheit oder bei Arbeitslosigkeit.
Die wichtigsten Versicherungen sind:
Alters- und HinterlassenenversicherungSichert das Einkommen im Rentenalter und unterstützt Angehörige im Todesfall.
InvalidenversicherungUnterstützt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten kann.
ErwerbsersatzGreift bei bestimmten Ausfällen, z. B. Militärdienst oder Mutterschaft.
ArbeitslosenversicherungUnterstützt finanziell, falls du deine Stelle verlierst.
Wichtig zu wissen:Diese Beiträge sind gesetzlich festgelegt und werden in der Regel zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Du musst dich darum nicht selbst kümmern – die Abzüge erfolgen automatisch über den Lohn.

Krankenversicherung
Anders als in vielen Ländern wird die Krankenversicherung in der Schweiz nicht direkt über den Arbeitgeber oder den Lohn geregelt.
Das bedeutet:
Du schliesst deine Krankenversicherung selbst ab
Die monatliche Prämie wird nicht vom Lohn abgezogen, sondern separat bezahlt
Höhe und Modell kannst du innerhalb gesetzlicher Vorgaben selbst wählen
Arbeiten und Leben in der Schweiz die formalen Schritte
Internationale Fachkräfte aus EU-/EFTA-Staaten erhalten bei Arbeitsaufnahme in der Regel zuerst eine Aufenthaltsbewilligung B und zahlen Quellensteuer, die direkt vom Lohn abgezogen wird. Je nach Kanton, Zivilstand und Einkommen liegt diese meist bei rund 8–15 %. Nach mehreren Jahren Aufenthalt (in der Regel 5 Jahre) kann eine Niederlassungsbewilligung C beantragt werden – ab dann erfolgt die ordentliche Steuererklärung. Unser HR-Team unterstützt dich bei Bewilligungen, Steuern und allen administrativen Fragen.


Deine Checkliste:
☑️ Anmeldung bei der Gemeinde
☑️ Krankenversicherung abschließen
☑️ Bankkonto eröffnen
☑️ Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung klären
☑️ Soziale Integration passiert nicht automatisch
Soziale Integration passiert nicht automatisch
In der Schweiz – besonders in kleineren Orten – entsteht Anschluss selten zufällig. Wer wartet, bleibt oft aussen vor. Wer aktiv wird, integriert sich deutlich schneller.
Bewährte Wege:
Sport- oder Freizeitvereine
regelmässige Gruppenaktivitäten
Kollegiales Umfeld bewusst nutzen


